Experte für Kündigung, Kündigungsschutz, Abmahnung, Abfindung, Zeugnis, Vertragsgestaltung
Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich
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Wenn Ihnen eine Abmahnung droht oder Sie eine Abmahnung bereits erhalten haben oder Ihnen eine Kündigung droht oder Sie die Kündigung bereits in Händen halten sollten Sie aktiv werden und die Hilfe eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Arbeitsrechtliche Fragestellungen können kompliziert sein und gerade dann, wenn es um den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und die Rechtmäßigkeit einer Kündigung geht oder auch nur darum, ob etwa ein vom Arbeitgeber angebotener Aufhebungsvertrag für Sie wirklich günstig ist oder Ihnen nicht doch mehr Probleme verursacht, als Sie selbst erkennen können, sollten Sie keine Risiken eingehen.
Speziell im Bereich Kündigung gibt es erhebliche Fallstricke, die durchaus ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial für Arbeitnehmer entwickeln können.
Nachdem viele gekündigte Arbeitnehmer vor allem auch in die Zeitfalle tappen, bereits an dieser Stelle der dringende Hinweis:
Nach Zugang eines Kündigungsschreibens haben Sie maximal drei Wochen Zeit. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine etwaige Klage beim Arbeitsgericht eingegangen sein, ansonsten ist die Kündigung bestandskräftig, falls nicht irgendwelche - höchst seltene - Ausnahmetatbestände für Sie greifen.
Es ist daher schlau, von meinem Angebot Gebrauch zu machen und nach Erhalt der Kündigung umgehend zumindest einmal für eine kostenlose Ersteinschätzung anzurufen oder einen entsprechenden Rückruftermin online zu buchen.
Entsprechendes gilt auch dann, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben: Abmahnungen können, was den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses anbelangt, durchaus noch ein erhebliches Bedrohungspotenzial beinhalten und auch hier sollte man nicht allzu lange warten, bis man zumindest den Rat eines Anwalts einholt.
Auch dann, wenn es noch nicht um den Bestand des Arbeitsverhältnisses wegen einer Kündigung geht, sondern nur die ärgerliche Situation besteht, dass der Arbeitgeber Ihnen Lohn oder Gehalt schuldet, ist Zuwarten mitunter ungünstig, da im Arbeitsrecht für die erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis heraus mitunter Fristen bestehen. Sind diese abgelaufen, ist dann auch der Anspruch weg.
Mein Angebot daher gerade auch im Arbeitsrecht:
Beratung, ganz gleichgültig wo es gerade klemmt. Nach einer Beratung ist man in der Regel schlauer als vorher und weiß dann zumindest, ob akuter Handlungsbedarf besteht.
Unterstützung in jedweder Form um das Thema Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Das gilt natürlich gerade dann, wenn Sie schon eine Kündigung erhalten haben. In diesem Fall besteht ohnehin Handlungs- und Beratungsbedarf.
Entsprechendes gilt auch, wenn ihr Arbeitgeber sich von Ihnen trennen möchte und bereits einen vorbereiteten Aufhebungsvertrag präsentiert hat. Sie können sicher sein, dass Ihr Arbeitgeber seine eigenen Interessen im Aufhebungsvertrag ausreichend berücksichtigt hat – ich helfe Ihnen, dass auch Ihre Interessen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht auf der Strecke bleiben.
Gerade bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann man viel falsch machen mit dem Ergebnis, dass es anschließend massive Probleme mit der Agentur für Arbeit gibt in der Form der Verhängung einer Sperrzeit und sogar den Zugriff auf Teile der Abfindung. Mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht an der Seite kann man das vermeiden.
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Meinung vom Fachanwalt erhalten
Wir besprechen im Telefon- oder Videotermin Ihr Problem. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ob ein Tätigwerden in Ihrer Sache erfolgversprechend ist.
Dieses Gespräch ist kostenfrei.
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Professionelle Vertretung
Wenn nach der Ersteinschätzung ein weiteres Vorgehen Sinn macht, stehe ich für eine engagierte und professionelle Vertretung in allen Stadien des Verfahrens zur Verfügung
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